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EU-Bearbeitungsgebiete

Die Wasserrahmenrichtlinie

Im Jahre 2000 trat die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Schaffung des Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (EU-Wasserrahmenrichtlinie) in Kraft. Losgelöst von allen politischen Grenzen und ausschließlich orientiert an den Einzugsgebieten der Gewässer ist die Wasserrahmenrichtlinie seitdem Grundlage der Gewässerbewirtschaftung in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft.

Im Land Schleswig-Holstein wurden innerhalb der Gesamteinzugsgebiete 34 Bearbeitungsgebiete geschaffen, die sich verbandlich organisieren (Weitere Einzelheiten können Sie unter dem LV finden).

Der Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen führt die Geschäfte für 2 Bearbeitungsgebiete bzw. Bearbeitungsgebietsverbände:

BG 09:        Bearbeitungsgebiet Miele

BG 12:        Bearbeitungsgebiet/sverband NOK-Süd.


Im Rahmen der Geschäftsführung in den Arbeitsgruppen der Bearbeitungsgebiete, in denen die Interessen der Kommunen, der Verbände aus der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft, des Naturschutzes sowie  der behördlichen Stellen (Wasserbehörden) in die Umsetzung der  Wasserrahmenrichtlinie eingebracht werden, übernimmt der Verband koordinierende Aufgaben.

Aktuell

Aktuelles:

06.02.12

Winterstarre beim Schöpfwerk Brunsbüttel-Nord

Die derzeitigen Minus-Temperaturen haben auch die Bauarbeiten am Schöpfwerk Brunsbüttel-Nord in die...


Kat: Aktuelle Nachrichten
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