EU-Bearbeitungsgebiet

Die Wasserrahmenrichtlinie
Im Jahre 2000 trat die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Schaffung des Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (EU-Wasserrahmenrichtlinie) in Kraft. Losgelöst von allen politischen Grenzen und ausschließlich orientiert an den Einzugsgebieten der Gewässer ist die Wasserrahmenrichtlinie seitdem Grundlage der Gewässerbewirtschaftung in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft.
Im Land Schleswig-Holstein wurden innerhalb der Gesamteinzugsgebiete 34 Bearbeitungsgebiete geschaffen, die sich verbandlich organisieren (Weitere Einzelheiten können Sie unter dem LV finden).
Der Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen führt die Geschäfte für 2 Bearbeitungsgebiete bzw. Bearbeitungsgebietsverbände:
BG 09: Bearbeitungsgebiet Miele
BG 12: Bearbeitungsgebiet/sverband NOK-Süd
Im Rahmen der Geschäftsführung in den Arbeitsgruppen der Bearbeitungsgebiete, in denen die Interessen der Kommunen, der Verbände aus der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft, des Naturschutzes sowie der behördlichen Stellen (Wasserbehörden) in die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eingebracht werden, übernimmt der Verband koordinierende Aufgaben.